Unter Landingpages oder auch Microsites genannt, versteht man konkrete Zielseiten, auf die der Nutzer zum Beispiel über eine Facebook-Anzeige geführt wird und somit auf Ihr Produkt bzw. Dienstleistung und Ihr Unternehmen aufmerksam wird.

In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe heißt es, dass eine unerlaubte Diskriminierung vorliegt, wenn die Anrede nur auf die binären Geschlechter (Herr / Frau) beschränkt ist.